Plötzlich Pflegefall – wer hilft weiter?

Plötzlich PflegefallEin Pflegefall tritt meistens unverhofft ein und ist nicht vom Alter abhängig. Ein Unfall bei einem kleinen Kind kann schon dazu führen, dass dieses zeitlebens pflegebedürftig sein wird. Da niemand mit einer solchen Situation rechnet, sind die wenigsten darauf vorbereitet.

Viele Fragen treten auf: Wo beantrage ich eine Pflegestufe? Wer hilft mir, wenn die Pflegestufe abgelehnt wurde? Auf welche Hilfsmittel habe ich einen Anspruch? Wer kann mir vor Ort Hilfe geben? Was ist eine Kurzzeitbetreuung? Was muss ich bei der Auswahl eines Pflegeheims beachten?

Zuerst muss jedoch die Frage geklärt sein, ob die Pflege zu Hause stattfinden kann oder ob der Pflegebedürftige in ein Pflegeheim gegeben werden muss. Manchmal reicht auch schon eine Tagesbetreuung aus, um die pflegenden Angehörigen zu unterstützen bzw. zu entlasten.

Aber auch dann hören die Fragen nie auf, da sich die Pflegesituation und auch die Gesetzeslage laufend ändern und deshalb ständig neu recherchiert werden muss. Doch ganz so aussichtslos ist es nicht. Man muss nur wissen, wo man Hilfe bekommt.

Im Internet gibt es zum Beispiel die Seite www.pflege-durch-angehoerige.de, auf der kostenlose und gut verständliche Beiträge rund um das Thema Pflege veröffentlicht werden. Der Betreiber der Seite ist selbst ein Betroffener und weiß deshalb, worauf es ankommt und welche Fragen wichtig sind. So klärt diese Seite zum Beispiel darüber auf

  • warum es wichtig ist, eine Pflegestufe niemals ohne fachliche Unterstützung zu beantragen
  • welche Hilfeleistungen die Pflegestützpunkte erbringen
  • was zu beachten ist, wenn ein Patient im häuslichen Umfeld gepflegt werden soll
  • mit welchen Unterstützungen in der häuslichen Pflege gerechnet werden kann
  • welche Zuschüsse es für behindertengerechte Umbaumaßnahmen gibt
  • dass pflegenden Angehörigen die Rentenbeiträge bezahlt werden
  • wer die Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus erstattet bekommt
  • ob Pflegekräfte/Haushaltshilfen aus Osteuropa illegal sind
  • wer medizinische Fußpflege auf Rezept verordnet bekommt
  • mit welchen Musterschreiben ein Widerspruch gegen eine falsche Einstufung der Pflegestufe gemacht werden kann
  • und vieles mehr

Mehr oder wenig gut verteilt über ganz Deutschland gibt es Pflegestützpunkte, die von den Krankenkassen mitfinanziert werden. Die Informationen sind sehr umfangreich und vor allem kostenlos. Bei Bedarf können die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte die Beratung im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen durchführen.

Auch die Sozialdienste von Ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen oder Krankenhäusern sind sehr hilfsbereit und helfen zum Beispiel beim Beantragen einer Pflegestufe.

Pflegende Angehörige sollten Wert darauf legen, bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse einen zuverlässigen und verständnisvollen Ansprechpartner zu bekommen, der in jeder Situation unterstützend weiterhilft.

Wer seine Wohnung oder sein Haus behindertengerecht umbauen muss, sollte dies nicht ohne fachmännische Beratung machen. Unter anderem führen die Pflegestützpunkte Wohnberatungen durch, aber auch Architekten oder Wohnberater, die sich auf Umbaumaßnahmen für behindertengerechte/barrierefreie Wohnungen spezialisiert haben.

Wer Mitglied beim VDK ist, kann dort rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dies bezieht sich zum Beispiel auf das Beantragen von Pflegestufen oder das Einlegen von einem Widerspruch, wenn die Pflegestufe zu gering ist oder aber auch die richtige Einstufung für einen Grad der Behinderung. Nichtmitglieder, die rechtliche Unterstützung benötigen, können gegen einen geringen Beitrag Mitglied werden und erhalten dann volle Unterstützung.

Wer die Angebote der oben beschriebenen Internetseiten, Einrichtungen und Institutionen in Anspruch nimmt, ist schon ganz gut gewappnet und wird aus den angebotenen Informationen sicherlich guten Nutzen ziehen können.

 

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